ub NOTARE

Uerlings & Bremkamp

Immobilien

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten oder eine Immobilie kaufen wollen, ist die Einschaltung des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Denn die eigene Immobilie ist in der Regel von zentraler wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung. Durch die Vorbereitung und Beurkundung des Grundstückskaufvertrages sorgen wir als unparteiische Amtsträger dafür, dass Käufer und Verkäufer einen rechtlich ausgewogenen Kaufvertrag schließen. Wir stehen durch die Abwicklung des Kaufvertrages dafür ein, dass der Käufer sein Geld und der Verkäufer seine Immobilie nicht verliert, ohne die jeweils versprochene Gegenleistung zu erhalten.

Häufig kann der Käufer den Kaufpreis für die Immobilie nicht vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen. In der Regel hilft eine Bank mit einem Kredit bei der Finanzierung des Immobilienkaufs. Hierfür schließt der Käufer mit seiner Bank einen Darlehensvertrag ab. Um die Rückzahlung des Darlehens zu sichern, verlangt die Bank von dem Käufer regelmäßig die zu erwerbende Immobilie als Pfand. Durch die Bestellung einer Grundschuld vor einem Notar wird die Immobilie rechtlich an die Bank verpfändet. Wir sorgen dafür, dass der Käufer die zu erwerbende Immobilie verpfänden kann, bevor sie ihm gehört und somit den Kaufpreis auch bezahlen kann – ohne dass der Verkäufer sich sorgen muss, dass der Käufer mit dem von der Bank ausbezahlten Darlehen auf und davon ist, der Kaufvertrag platzt und die Immobilie verpfändet wird.

Auch außerhalb des „klassischen“ Immobilienerwerbs stehen wir Ihnen für sämtliche Fragestellungen rund um das Thema Immobilie zur Verfügung. So kann zum Beispiel die Übertragung der Immobilie an die eigenen Kinder als vorweggenommenes Erbe auf verschiedenen rechtlichen Wegen erfolgen. Der Erwerb einer Immobilie durch Paare oder Eltern kann beispielsweise die Frage aufwerfen, ob die vorherige Gründung einer Erwerbsgesellschaft – zum Beispiel einer „GbR“ – ratsam ist. Gegebenenfalls bietet sich die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum an. Die sich rund um das Thema Immobilie stellenden Fragen sind vielfältig. Pauschale Lösungen aus der Schublade verbieten sich. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zuzuhören und als Ideen- und Ratgeber zur Seite zu stehen sowie Ihre Pläne schließlich rechtlich optimal umzusetzen.

Wenn Sie sich detaillierter mit dem Thema Immobilienkauf und Finanzierung oder speziell mit dem Thema Kauf einer Eigentumswohnung auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen die vom Deutschen Notarverein entwickelten Infobroschüren (etwas Geduld, der Download braucht aufgrund des Datenumfanges etwas Zeit). Zu besseren Verständnis der in Kaufverträgen benutzten Begriffe hat die Bundesnotarkammer sowohl ein grundsätzliches Glossar für den Immobilienkauf als auch ein spezielles Glossar für Wohnungskauf- und Bauträgerverträge erstellt sowie für den Kauf einer gebrauchten Immobilie ein Merkblatt entwickelt. Wenn Sie Fragen zu der Bestellung von Grundschulden oder Hypotheken haben, empfehlen wir die zusammengefassten Informationen der Bundesnotarkammer.

Immer wieder ein Thema im Zusammenhang mit dem Kauf einer Eigentumswohnung ist die Frage, wer eigentlich die Kosten dafür trägt, dass der Verwalter der verkauften Eigentumswohnung seine Zustimmung zum Kauf erteilt: Der Käufer, der Verkäufer oder der Verwalter und damit am Ende die Gesamtheit der Wohnungseigentümer? Die Antwort ist gar nicht so einfach und hängt immer vom Einzelfall ab. Der Notar wird die Rechnung für die Beglaubigung der Zustimmung des Verwalters jedenfalls immer dem Verwalter selbst in Rechnung stellen. Eine Ausstellung dieser Rechnung auf den Käufer oder Verkäufer ist ihm dienstrechtlich untersagt.