ub NOTARE

Uerlings & Bremkamp

Unternehmen

Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens spielen nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Fragestellungen eine entscheidende Rolle. Schon bei der Gründung sollte sich jeder Unternehmer mit der Frage beschäftigen, welche Rechtsform die für ihn passendste ist: Sollte er das Unternehmen als Einzelkaufmann, in der Form einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) oder doch besser in Form einer Kapitalgesellschaft (z. B. UG, GmbH, AktG) führen?

Wir betreuen Unternehmer aber nicht nur bei der Gründung ihres Unternehmens, sondern auch bei allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben: Bei Satzungsänderungen, Sitzverlegungen, Kapitalerhöhungen, Rechtsformwechseln, Verschmelzungen, Spaltungen, Unternehmenskäufen, Anteilsabtretungen und schließlich auch bei der Auflösung und Liquidation ist unsere Mitwirkung häufig zwingend vorgeschrieben. Denn die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, so dass zum Schutz sowohl des Rechtsverkehrs als auch der Beteiligten die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Neben der Gründung und der Führung des Unternehmens bildet die Nachfolgeplanung einen weiteren Schwerpunkt der notariellen Beratungs- und Betreuungstätigkeit. Eine rechtzeitige Befassung mit dem Thema der Unternehmensnachfolge ist für den Bestand eines Unternehmens in der Regel von existentieller Bedeutung. Dabei berührt die Nachfolgeplanung neben den persönlichen, unternehmerischen und finanziellen Fragen in erster Linie auch steuerliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Bereiche. Ziel der notariellen Beratung und Beurkundung ist es, ein Vertragswerk zu erarbeiten und festzuhalten, das eine reibungslose Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation ermöglicht.

Im Unternehmensrecht arbeiten wir häufig mit den Rechtsabteilungen oder den betreuenden Rechtsanwälten und Steuerberatern des Unternehmens zusammen. Aber auch wenn Sie noch mit keinem rechtlichen oder steuerlichen Berater zusammenarbeiten, sind wir gerne ihr erster Ansprechpartner zur Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele. Wenn Sie sich detaillierter mit den rechtlichen Fragestellungen rund um das Thema Unternehmensgründung beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen die dazu vom Deutschen Notarverein entwickelte Infobroschüre.

Der Name Ihres Unternehmens (die "Firma", § 18 HGB) muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Es empfiehlt sich daher, schon vor der Gründung Ihres Unternehmens eine Stellungnahme der örtlich zuständigen IHK zur Zulässigkeit des von Ihnen gewünschten Unternehmensnamens einzuholen. Für Unternehmen mit Sitz in Bonn und Umgebung steht ihnen hierfür die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg als Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Anfrage zur Zulässigkeit des gewünschten Namens des Unternehmens ein Formular zur Verfügung stellt. Ferner kann es sich in Einzelfällen vor einer Gründung empfehlen, den von Ihnen gewünschten Unternehmensnamen darüber hinaus auch dahingehend zu überprüfen, ob dieser gegebenenfalls Markenrechte Dritter verletzt. Nähere Informationen zur Markenrecherche sowie eine Recherchefunktion finden Sie auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

In letzter Zeit werden insbesondere neu gegründeten Unternehmen unmittelbar nach Ihrer Eintragung im öffentlichen Handelsregister fingierte Rechnungen zugestellt. Bei diesen Rechnungen ist es in der Regel nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um eine Fälschung handelt. Hierzu dürfen wir Sie auf ein entsprechendes Merkblatt der Bundesnotarkammer (das an dieser Stelle auch auf englisch abrufbar ist) sowie auf eine vom Bundesanzeiger veröffentlichte Liste von unlauteren Anbietern aufmerksam machen.

"Was kostet das?" Diese Frage beantwortet das Gesetz. Da Ihnen der Verweis auf das Gesetz nicht weiterhilft, hat die Rheinische Notarkammer eine Übersicht über die beim Notar und Handelsregister entstehenden Kosten für die Gründung und für weitere übliche Urkunden  im Bereich des Gesellschaftsrechts zusammengestellt. Auf diese Zusammenstellung der Kosten bei Vorgängen rund um den Einzelkaufmann (eK) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sowie bei Vorgängen rund um Kapitalgesellschaften (GmbHG, UG) dürfen wir an dieser Stelle verweisen.