Wenn Sie ihren Nachlass regeln wollen und wissen möchten, wen das Gesetz als Ihren Erben vorsieht, wem ein Pflichtteil an Ihrem Nachlass zusteht, was ein Berliner Testament, ein Vermächtnis oder eine Vor- und Nacherbschaft ist, beraten wir Sie gerne. In einem ersten Beratungsgespräch hören wir Ihnen zu und zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf, Ihre Wünsche rechtlich umzusetzen. Auf dieser Grundlage entwerfen wir ein Testament oder Erbvertrag – gegebenenfalls kommen wir in dem Beratungsgespräch aber auch zu dem Ergebnis, dass eine vorweggenommene Erbfolge („Schenkung mit warmer Hand“) das richtige Mittel ist, um Ihre Ziele zu erreichen. In der Regel erfolgt erst in einem zweiten Termin die Beurkundung Ihrer Verfügung von Todes wegen. Nach der Beurkundung stellen wir sicher, dass ihr letzter Wille nach Ihrem Tode auch gefunden wird und durch das Nachlassgericht ihren Erben eröffnet werden kann.
Wenn Sie Erbe geworden sind und wissen möchten, welche rechtlichen Schritte erforderlich sind um zum Beispiel eine Immobilie auf Sie umzuschreiben oder um eine Erbschaft auszuschlagen, beraten wir Sie gerne. Wir stehen Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheines oder der Ausschlagung einer Erbschaft als rechtlicher Berater zur Seite, entwerfen die hierfür erforderlichen Dokumente und sagen Ihnen, welche Nachweise für das Nachlassgericht erforderlich sind. Sind Sie einer von mehreren Erben und können sich mit den anderen Erben über die Auseinandersetzung des geerbten Nachlasses nicht einigen, stehen wir der gesamten Erbengemeinschaft als Vermittler zur Verfügung.
Wenn Sie sich bereits vor einem Beratungstermin intensiver mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen möchten oder sich einen Überblick über die zu regelnden Fragen beim Versterben einer nachstehende Person verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen die vom Deutschen Notarverein hierzu entwickelten Infobroschüren. Der Deutsche Notarverein hat auch eine Infobroschüre zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie zu der Frage veröffentlicht, welche Auswirkungen es auf Ihren Nachlass hat, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt oder Wohnsitz ins Ausland verlagern. Wenn Sie sich einen Überblick über das Erbrecht anderer europäischer Staaten verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen das von dem Rat der Notariate der Europäischen Union hierzu entwickelte Internetportal.